Gerichtliche Gutachten

Hier wird der Sachverständige vom Gericht beauftragt, um überwiegend über Gewährleistungrechte und vermeinlich mangelhaft ausgeführte handwerkliche Leistungen Stellung zu nehmen.

Ziel ist es fachliche Aspekte zu bewerten, bzw. eine Beurteilung über einen strittigen Sachverhalt in technischer Hinsicht abzugeben, diese dem Auftraggeber in einer verständlichen Form, schriftlich darzu legen.