Schiedsgutachten

Von beiden Parteien einvernehmlich beauftragt, erstellt der Sachverständige ein Gutachten, ohne das ein Gerichtsverfahren angestrebt wird.

Aufgabe des Schiedsgutachten ist es, im Rahmen eines Rechts- verhältnisses für die Vetragsparteien zweifelhaft oder umstrittene Punkte zu klären. Gegenstand kann dabei im Grundsatz alles sein, was sich durch Sachverständige begutachten lässt und nicht gegen zwingend gesetzliche Normen verstößt.

Der Konflikt soll durch fachliche kompetente unabhängige, unparteiische Beurteilung der Sachlage beurteilt und gelöst werden.

Das Wesen des Schiedsgutachten besteht darin, das sein Ergebniss für beide Parteien verbindlich ist und nur bei grober Unrichtigkeit angefochten werden kann. Kommt es später zwischen den Parteien zu einem Rechtstreit, ist das Gericht an die Feststellungen des Schiedsgutachten gebunden, wenn das Gutachten richtig ist.